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Der Bayerische Windenergie-Erlass (BayWEE) vom 19. Juli 2016 ist eine Gemeinsame Bekanntmachung mit Hinweisen und Verwaltungsvorschriften der Bayerischen Staatsministerien, die formal am 31. August 2023 außer Kraft tritt. Ziel dieser Gemeinsamen Bekanntmachung ist ein einheitlicher und effizienter Vollzug der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.
Der BayWEE gliedert sich in zwölf Kapitel und enthält Vorgaben zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA). Beginnend mit der Raumordnung und Regionalplanung werden in den nachfolgenden Kapiteln die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung dargestellt und konkretisiert. Hierbei handelt es sich u.a. um den Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, das Waldrecht, den Denkmalschutz, aber auch um steuerliche Aspekte.
Neben Vollzugshinweisen für Behörden wird damit auch Bürgerinnen und Bürgern sowie Antragstellerinnen und Antragsstellern eine übersichtliche Zusammenstellung der bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen wesentlichen Aspekte gegeben.
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