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Online-Vortrag „Bürgerwindkraft - Gemeinsam für die Energiewende"

 

Die Grafik zeigt die Entwicklung von Windkraftanlagen in Bayern in den vergangenen 10 Jahren. Da es beispielsweise 2021 überhaupt keine neuen Anträge für den Bau von Windrädern gab, war folglich auch der Zubau dieses Jahr sehr gering.

 

Die Grafik zeigt die Entwicklung von Windkraftanlagen in Bayern in den vergangenen 10 Jahren. Da es beispielsweise 2021 überhaupt keine neuen Anträge für den Bau von Windrädern gab, war folglich auch der Zubau dieses Jahr sehr gering. Die Gründe für diese Stagnation sind vielfältig. Neben fehlender Akzeptanz und der Flächenproblematik (Arten-, Naturschutz, Denkmalschutz, Luftfahrt, etc.) liegt dies auch an den häufig sehr langen und komplizierten Genehmigungsverfahren für neue Anlagen.

2022 gab es nun einige gesetzliche Veränderungen im WalG - „Wind-an-Land-Gesetz“, unter anderem die Modifikation der 10-H-Regelung (nachzulesen unter Bayern.Recht).

Viele Kommunen in Bayern sind durch die Neuerungen der Abstandsregeln, aber auch die neuen Flächen- und Ausbauziele der Bundesregierung mit Windenergieprojekten auf Ihren Gemarkungen konfrontiert. Da werden sowohl in den Gemeinderäten oder in der Bürgerschaft schnell Ängste und Befürchtungen laut, es entstehen aber auch Chancen für den Klimaschutz und „Gewinne“ für die Kommune und ihre Bürgerschaft.

Der KOMMUNity Dialog am 23. November 2022 gab Kommunen eine erste Orientierung zum grundsätzlichen Umgang mit Windenergieprojekten. Die eingeladenen Fachreferenten Rolf Pfeifer (Windkümmerer für Unterfranken, Geschäftsführer der endura kommunal GmbH) und Josef Baur (eueco GmbH) zeigten die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune auf - sowohl in Bezug auf die Auswahl von Flächen für neue Windanlagen, aber auch im Bereich Bürgerbeteilung und Akzeptanz in der Gemeinde. Anhand des NorA-Bürgerwindparks in der Gemeinde Flachslanden machte Reinhold Zeilinger (Geschäftsführer Naturenergie Zeilinger UG) deutlich, wie ein erfolgreiches Wind-Projekt auch in kleinen Gemeinden funktionieren kann.

Das ganze Webinar zum Nachschauen finden Sie hier:


Die wesentlichen Erkenntnisse, die Kommunen aus der Veranstaltung mitnehmen konnten sind:

  • Kommunen haben i.d.R. nicht die Ressourcen oder Kompetenzen, um Flächenpooling selbst durchzuführen ( externe Berater sehr wichtig!)
  • Den baurechtlichen Abstand legen grundsätzlich die Genehmigungsbehörden fest
  • Im Fall von wenigen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Landkreis: Es wird sehr viel passieren, weil neue Windvorrang und -vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, insb. auch in Landschaftsschutzgebieten, um das Flächenziel zu erreichen; Tipp: selbst aktiv werden mithilfe des Kartenteils im Energie-Atlas Bayern

  • Für den Bau der WEA werden nur geringfügig Flächen (z.B. für den Kranstellplatz oder Zuwegung) dauerhaft versiegelt, alle weiteren Flächen sind i.d.R. wie zuvor nutzbar
  • Wind & PV-FFA können auch gemeinsam umgesetzt werden, Vorteile z.B. mögliche Synergien bzgl. gemeinsamer Nutzung nötiger Infrastruktur

Sich ergebende Möglichkeiten durch Windenergiegebiete:

  • In Windenergiegebieten sind WEA privilegiert und es gilt bis 31.05.23 die modifizierte 10-H-Regel (1000 m Abstand)
  • ab 31.05.23 gelten die Mindestabstände im Einzelfall gem. Immissionsschutzgesetz
  • 10-H gilt bereits jetzt nicht mehr in der Form in Windenergiegebieten
  • Regionale Planungsverbände legen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete fest; Tipp: Herantreten der Kommunen an die Regionalen Planungsverbände und selbst Flächenvorschläge unterbreiten („Gegenstromprinzip“)
  • Regionale Planungsverbände sind auch Ansprechpartner, wenn z.B. ein Windenergiegebiet außerhalb eines bestehenden Vorranggebietes ausgewiesen werden soll

Bürgerbeteiligung:

  • Es gibt nicht die gute oder die schlechte Bürgerbeteiligung: es gibt nur die, die zu dem jeweiligen Projekt passt
  • Hierzu sollte auch immer im Fokus stehen, wie man die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt: z.B. Schwarmfinanzierung/ Crowd funding etc. (Interessenausgleichmodell soll zur Größe passen!)
  • Wichtig: Mit allen Beteiligten reden (z.B. Landratsamt, Nachbarkommune, etc.); auf transparente und renommierte Partner setzen bei den Projekten und immer dabei sein im laufenden Betrieb: Es muss sich für die Kommunen lohnen
  • Wenn ein Projekt richtig angegangen wurde, kann bereits im 1. bzw. 2. Jahr Gewerbesteuer fließen