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Der vom Menschen verursachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Seine Folgen sind auch in Bayern messbar. So hat sich die Durchschnittstemperatur hierzulande zwischen 1931 und 2010 um rund 1,1°C gesteigert. Im Alpenraum sind die Temperaturen in den vergangenen 100 Jahren sogar doppelt so stark gestiegen wie im weltweiten Durchschnitt. Dieser Entwicklung müssen wir mit voller Kraft auf allen Ebenen entgegenwirken – in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Ob Privatpersonen, Freizeitgruppen, Nachwuchsforschende, Hobbyerfinderinnen und -erfinder, Vereine, Betriebe oder Kommunen: Viele Menschen in Bayern engagieren sich bereits im Kleinen und Großen für den Klimaschutz. Sie entwickeln innovative Lösungen, neue Technologien und Produkte sowie clevere Strategien, die auch Anderen als Vorbild dienen und zum Nachahmen inspirieren können. Solche herausragenden Initiativen zeichnet die Staatsregierung mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis aus. Dieser ist mit einem Geldpreis dotiert. Die Ausgezeichneten erhalten zudem eine Preisskulptur und einen Imagefilm zu Werbezwecken.
Vergeben wird der Bayerische Klimaschutzpreis sowohl an natürliche Personen (engagierte Vorbilder im Privaten) als auch an juristische Personen (Unternehmen, Betriebe, Kommunen, eingetragene Vereine etc.), die sich um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient machen.
Jede und Jeder kann bis zum 15.02.2023 engagierte Personen mit Bezug zu Bayern vorschlagen. Dies bedeutet: Entweder haben die Teilnehmenden ihren dauerhaften Haupt(wohn)sitz im Freistaat oder sie engagieren sich in Bayern für den Klimaschutz oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Initiative sollte bereits laufen und messbare Ergebnisse aufweisen. Sie können außerdem Teilnehmende vorschlagen, deren Einsatz zwar bereits beendet ist, aber bis in die Gegenwart wirkt.
Geehrt werden Initiativen mit einem stimmigen Gesamtkonzept. Bei der Auswahl wird unter anderem auf folgende Kriterien geachtet:
Die Preistragenden des Wettbewerbs „Bayerischer Klimaschutzpreis 2023“ werden durch eine unabhängige Jury ermittelt.
Bis 15.02.2023 können Vorschläge für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2023 eingereicht werden. Im Anschluss an diese Vorschlagsphase findet die Bewerbungsphase statt: Falls ein Vorschlag die Teilnahmekriterien erfüllt, treten wir von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) per Mail oder auf dem Postweg an die vorgeschlagene Person heran und laden diese ein, ein Online-Bewerbungsformular auszufüllen. Die vorgeschlagene Person nimmt nur dann am Wettbewerb teil, wenn sie das Bewerbungsformular fristgerecht und vollständig abschickt. Es zählt der Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bewerbungsunterlagen.
Der Bayerische Klimaschutzpreis ist im Artikel 9 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verankert. Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt den Preis jedes Jahr an Projekte, die sich in Bayern um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient gemacht haben. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt (LfU) organisiert den Wettbewerb.
Der Bayerische Klimaschutzpreis ist mit einem Geldpreis dotiert, der auf die Gewinnerprojekte aufgeteilt wird. Zusätzlich erhalten die Preistragenden eine Skulptur. Außerdem wird ein Imagefilm über das ausgezeichnete Projekt gedreht, den die Preistragenden zu Werbezwecken einsetzen können. Der Imagefilm kann zudem auf den Auftritten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), des LfU und der LENK zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit online gestellt werden.
Mit der Einsendung des Bewerbungsformulars erklären sich die Teilnehmenden mit den folgenden Wettbewerbsmodalitäten einverstanden:
Die LENK behält sich Änderungen und Ergänzungen der Wettbewerbsmodalitäten vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zum Zweck der Bewerbung, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs Bayerischer Klimaschutzpreis werden personenbezogene Daten der Vorschlagenden und der vorgeschlagenen Teilnehmenden vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt (LfU) verarbeitet. Die Daten werden im Rahmen der Einwilligung auch zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung auf den internen Kanälen (z. B. Internetauftritte, Social Media) und an externe Medien (z. B. Presse, TV, Online, Hörfunk, Partner der Bayerischen Klimaallianz) weitergegeben. Eine weitere Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Zusätzliche Informationen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter klimaschutzpreis@lenk.bayern.de.
Mehr zur Verleihung des Bayerischen Klimaschutzpreises 2021 und zur Verleihung des Bayerischen Klimaschutzpreises 2022 sowie zu den Gewinnerprojekten erfahren Sie hier.